Art. 753 CC
1 Hat der Nutzniesser Verwendungen gemacht oder Neuerungen vorgenommen, zu denen er nicht verpflichtet war, so kann er bei der Rückleistung Ersatz verlangen wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag.
2 Vorrichtungen, die er erstellt hat, für die ihm aber der Eigentümer keinen Ersatz leisten will, kann er wegnehmen, ist aber verpflichtet, den vorigen Stand wieder herzustellen.
Unpublished, but essential 1
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Entscheid Kantonsgericht, 25.10.20160 citationsBO.2015.53· 10/25/2016 · 0 citations de
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