Art. 753 CC

1 Hat der Nutzniesser Verwendungen gemacht oder Neuerungen vorgenommen, zu denen er nicht verpflichtet war, so kann er bei der Rückleistung Ersatz verlangen wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag.
2 Vorrichtungen, die er erstellt hat, für die ihm aber der Eigentümer keinen Ersatz leisten will, kann er wegnehmen, ist aber verpflichtet, den vorigen Stand wieder herzustellen.

Unpublished, but essential 1

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Entscheid Kantonsgericht, 25.10.2016
    BO.2015.53
    · 10/25/2016 · 0 citations de

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