Art. 764 CC

Erhaltung der Sache

1 Der Nutzniesser hat den Gegenstand in seinem Bestande zu erhalten und Ausbesserungen und Erneuerungen, die zum gewöhnlichen Unterhalte gehören, von sich aus vorzunehmen.
2 Werden wichtigere Arbeiten oder Vorkehrungen zum Schutze des Gegenstandes nötig, so hat der Nutzniesser den Eigentümer davon zu benachrichtigen und ihre Vornahme zu gestatten.
3 Schafft der Eigentümer nicht Abhilfe, so ist der Nutzniesser befugt, auf Kosten des Eigentümers sich selbst zu helfen.

Leading decisions 5

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Wehrsteuer: 1. Der Bezug von Gratisaktien unterliegt der Wehrsteuer für Einkommen (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Wem ist dieses Einkommen zuzurechnen, wenn die Aktien in Nutzniessung stehen oder Gegenstand eines n…
    · 05/15/1959 · 2 citations
  2. 2
    BGE 52_II_124
    04/22/1926 · 2 citations
  3. 3
    Ersatzvornahme von dem Nutzniesser obliegenden Massnahmen
    · 02/05/2004 · 0 citations Summary
  4. 4
    Nutzungsdienstbarkeit an einem Teil eines Grundstückes (Art. 745 ff. und 781 ZGB)
    · 09/20/1990 · 0 citations
  5. 5
    BGE 51_III_217
    01/01/1925 · 0 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Abzug von Gebäudeunterhaltskosten vom Liegenschaftenertrag
    · 05/07/2010 · 3 citations de
  • Abzüge, Liegenschaftsunterhaltskosten
    SGSTA.2008.38
    · 01/30/2008 · 1 citations de
  • Abrechnung einer Einkommenspfändung / Rückerstattung Kosten für Einbau Wärmepumpe
    SCBES.2022.42
    · 07/25/2022 · 0 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

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