Art. 764 CC
Erhaltung der Sache
1 Der Nutzniesser hat den Gegenstand in seinem Bestande zu erhalten und Ausbesserungen und Erneuerungen, die zum gewöhnlichen Unterhalte gehören, von sich aus vorzunehmen.
2 Werden wichtigere Arbeiten oder Vorkehrungen zum Schutze des Gegenstandes nötig, so hat der Nutzniesser den Eigentümer davon zu benachrichtigen und ihre Vornahme zu gestatten.
3 Schafft der Eigentümer nicht Abhilfe, so ist der Nutzniesser befugt, auf Kosten des Eigentümers sich selbst zu helfen.
Leading decisions 5
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Wehrsteuer: 1. Der Bezug von Gratisaktien unterliegt der Wehrsteuer für Einkommen (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Wem ist dieses Einkommen zuzurechnen, wenn die Aktien in Nutzniessung stehen oder Gegenstand eines n…2 citations
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2BGE 52_II_1242 citations04/22/1926 · 2 citations
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3Ersatzvornahme von dem Nutzniesser obliegenden Massnahmen0 citations
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4Nutzungsdienstbarkeit an einem Teil eines Grundstückes (Art. 745 ff. und 781 ZGB)0 citations
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5BGE 51_III_2170 citations01/01/1925 · 0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Abzug von Gebäudeunterhaltskosten vom Liegenschaftenertrag3 citations
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Abzüge, Liegenschaftsunterhaltskosten1 citationsSGSTA.2008.38· 01/30/2008 · 1 citations de
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Abrechnung einer Einkommenspfändung / Rückerstattung Kosten für Einbau Wärmepumpe0 citationsSCBES.2022.42· 07/25/2022 · 0 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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