Art. 765 CC
Unterhalt und Bewirtschaftung
1 Die Auslagen für den gewöhnlichen Unterhalt und die Bewirtschaftung der Sache, die Zinse für die darauf haftenden Kapitalschulden sowie die Steuern und Abgaben trägt im Verhältnisse zu der Dauer seiner Berechtigung der Nutzniesser.
2 Werden die Steuern und Abgaben beim Eigentümer erhoben, so hat ihm der Nutzniesser in dem gleichen Umfange Ersatz zu leisten.
3 Alle andern Lasten trägt der Eigentümer, er darf aber, falls der Nutzniesser ihm auf Verlangen die nötigen Geldmittel nicht unentgeltlich vorschiesst, Gegenstände der Nutzniessung hiefür verwerten.
Leading decisions 4
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1Nutzungsdienstbarkeit an einem Teil eines Grundstückes (Art. 745 ff. und 781 ZGB)2 citations
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2Wehrsteuer: 1. Der Bezug von Gratisaktien unterliegt der Wehrsteuer für Einkommen (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Wem ist dieses Einkommen zuzurechnen, wenn die Aktien in Nutzniessung stehen oder Gegenstand eines n…2 citations
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3BGE 52_II_1241 citations04/22/1926 · 1 citations
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4Herabsetzung; gemischte Schenkung; Beweis des Schenkungswillens0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Abzug von Gebäudeunterhaltskosten vom Liegenschaftenertrag3 citations
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Staats- und Gemeindesteuern 20151 citationsSB.2023.00080· 11/15/2023 · 1 citations de
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SB.2023.000801 citations01/19/2019 · 1 citations de
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