Art. 926 CC
Abwehr von Angriffen
1 Jeder Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
2 Wird ihm ein Grundstück durch Gewalt oder heimlich entzogen, so darf er sich seiner innert angemessener Frist nach Kenntnisnahme davon durch Vertreibung des Täters wieder bemächtigen.
3 Wird ihm eine bewegliche Sache durch Gewalt oder heimlich entzogen, so darf er sie dem auf frischer Tat ertappten und unmittelbar verfolgten Täter wieder abnehmen.
4 Die zuständigen Behörden gewähren ihm rechtzeitig die nach den Umständen erforderliche Hilfe. Er darf Selbsthilfe nur anwenden, sofern amtliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist, und hat sich jeder nach den Umständen nicht gerechtfertigten Gewalt zu enthalten.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Art. 33, 186 StGB. 1. Das rechtswidrige Verweilen in einem geschützten Raum i.S. von Art. 186 StGB stellt kein bloss passives Verhalten, sondern einen Angriff auf das notwehrfähige Rechtsgut des Hausrechts dar (E. 2). 2…6 citations
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2Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern5 citations
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3Besitzesschutz4 citations
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4Besitzesschutz (Art. 926 ff4 citations
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5Besitzes- und Rechtsschutz gegenüber Verletzungen des Nachbarrechts3 citations
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61 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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6 citations03/22/2010 · 6 citations de
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Mehrfache einfache Körperverletzung etc.6 citations
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Besitzesschutz, Nachbarrecht3 citations
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