Art. 966 CC
Ergänzung des Ausweises
1 Werden die Ausweise für eine grundbuchliche Verfügung nicht beigebracht, so ist die Anmeldung abzuweisen.
2 Wenn jedoch der Rechtsgrund hergestellt ist und es sich nur um eine Ergänzung des Ausweises über das Verfügungsrecht handelt, so kann mit Einwilligung des Eigentümers oder auf gerichtliche Verfügung eine vorläufige Eintragung stattfinden.
Leading decisions 6
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1Grundbuchanmeldung (Art. 948 Abs. 1, 963 Abs. 1 und 972 ZGB)5 citations
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2Grunddienstbarkeit; Klage des berechtigten Eigentümers gegen Miteigentümer des belasteten Grundstücks; Passivlegitimation2 citations
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3Ausserbuchlicher Erwerb von Grundeigentum eines konkursiten Eigentümers1 citations
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4Eintragung von Inhaberschuldbriefen im Grundbuch: Mangel des Ausweises (Art. 966 ZGB, Art. 20 und 24 GBV)1 citations
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5Grundbuchführung, Eintragung einer Grundbuchsperre 1. Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters, wenn sich eine Anmeldung auf einen richterlichen Entscheid stützt (E. 2). 2. Eine als Massnahme des kantonalen Prozessrechts…1 citations
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61. Verwaltungsgerichtsbeschwerde1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Abweisung einer Grundbuchanmeldung2 citations
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Bauhandwerkerpfandrecht (vorläufige Eintragung) / Bescheinigung der Vollstreckbarkeit / Rechtsverweigerung1 citationsPF210021· 07/13/2021 · 1 citations de
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1 citations10/16/2013 · 1 citations de
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