Art. 975 CC
Bei ungerechtfertigtem Eintrag
1 Ist der Eintrag eines dinglichen Rechtes ungerechtfertigt oder ein richtiger Eintrag in ungerechtfertigter Weise gelöscht oder verändert worden, so kann jedermann, der dadurch in seinen dinglichen Rechten verletzt ist, auf Löschung oder Abänderung des Eintrages klagen.
2 Vorbehalten bleiben die von gutgläubigen Dritten durch Eintragung erworbenen dinglichen Rechte und die Ansprüche auf Schadenersatz.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil; Ansprüche des Käufers gegen den Vorkaufsberechtigten nach Ausübung des Vorkaufsrechts12 citations
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2Ermittlung des Inhaltes einer Dienstbarkeit9 citations
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3Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigungsklage8 citations
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4Vorkaufsrecht nach Art. 6 EGG. 1. Streitwert (OG 46) (Erw. 1). 2. Dem Inhaber eines bäuerlichen Vorkaufsrechts steht gegenüber dem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer (Käufer oder Verkäufer) die Klage auf gerichtliche…7 citations
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5Vorkaufsrecht der Verwandten des Verkäufers nach Art. 6 EGG und ergänzendem kantonalen Recht. 1. Streitwert beim Prozess über Grundeigentum (Erw. 1). 2. Prätendentenstreit zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Käufe…7 citations
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6Haftung aus Führung des Grundbuchs (Art. 955 Abs. 1 ZGB)4 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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3 citations10/05/2006 · 3 citations de
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Löschung eines provisorisch vorgemerkten Bauhandwerkerpfandrechts3 citations
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Behebung von Widersprüchen der amtlichen Vermessung2 citations
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