Art. 59 CPC
Grundsatz
1 Das Gericht tritt auf eine Klage oder auf ein Gesuch ein, sofern die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind.
2 Prozessvoraussetzungen sind insbesondere:
- a. die klagende oder gesuchstellende Partei hat ein schutzwürdiges Interesse;
- b. das Gericht ist sachlich und örtlich zuständig;
- c. die Parteien sind partei- und prozessfähig;
- d. die Sache ist nicht anderweitig rechtshängig;
- e. die Sache ist noch nicht rechtskräftig entschieden;
- f. der Vorschuss und die Sicherheit für die Prozesskosten sind geleistet worden.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Materielle Rechtskraft; Identität von prozessualen Ansprüchen75 citations
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2Richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort; unnötige Kosten71 citations
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3Klage des Betreibungsschuldners auf Feststellung des Nichtbestands der Forderung; hinreichendes Feststellungsinteresse56 citations
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4Erhebung und Bemessung von Gerichtskosten51 citations
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5Streitverkündungsklage; Bezifferung der Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage50 citations
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6Berechnung des Kindesunterhaltes; Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung42 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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84 citations12/07/2017 · 84 citations de
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provisional debt enforcement order31 citations
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