Art. 4 SocRA
1 Der Bedürftige hat seinen Wohnsitz nach diesem Gesetz (Unterstützungswohnsitz) in dem Kanton, in dem er sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Dieser Kanton wird als Wohnkanton bezeichnet.
2 Die polizeiliche Anmeldung, für Ausländer die Ausstellung einer Anwesenheitsbewilligung, gilt als Wohnsitzbegründung, wenn nicht nachgewiesen ist, dass der Aufenthalt schon früher oder erst später begonnen hat oder nur vorübergehender Natur ist.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Unterstützungswohnsitz eines in einem ausserkantonalen Heim untergebrachten Kindes47 citations
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2Kostentragung des Heimatkantons39 citations
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3Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung21 citations
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4Unterstützungswohnsitz einer volljährigen Person in Familienpflege13 citations
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5Interkantonale Unterstützungszuständigkeit des Aufenthaltsortes bei fehlendem Unterstützungswohnsitz12 citations
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6Unterstützungswohnsitz nach dem Zuständigkeitsgesetz12 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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42 citations
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36 citations07/05/2010 · 36 citations de
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Sozialhilfe (kantonales Recht)35 citations
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