Art. 4 SocRA

1 Der Bedürftige hat seinen Wohnsitz nach diesem Gesetz (Unterstützungswohnsitz) in dem Kanton, in dem er sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Dieser Kanton wird als Wohnkanton bezeichnet.
2 Die polizeiliche Anmeldung, für Ausländer die Ausstellung einer Anwesenheitsbewilligung, gilt als Wohnsitzbegründung, wenn nicht nachgewiesen ist, dass der Aufenthalt schon früher oder erst später begonnen hat oder nur vorübergehender Natur ist.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Unterstützungswohnsitz eines in einem ausserkantonalen Heim untergebrachten Kindes
    · 11/21/2017 · 47 citations Summary
  2. 2
    Kostentragung des Heimatkantons
    · 07/17/2013 · 39 citations Summary
  3. 3
    Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung
    · 01/27/2012 · 21 citations Summary
  4. 4
    Unterstützungswohnsitz einer volljährigen Person in Familienpflege
    · 05/22/2024 · 13 citations Summary
  5. 5
    Interkantonale Unterstützungszuständigkeit des Aufenthaltsortes bei fehlendem Unterstützungswohnsitz
    · 03/01/2023 · 12 citations Summary
  6. 6
    Unterstützungswohnsitz nach dem Zuständigkeitsgesetz
    · 11/20/2014 · 12 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.