Art. 3 ZV

Grundstücke, Bauten und Anlagen an der Zollgrenze

1 Die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde holt für Bauvorhaben nach Artikel 4 Abs. 2 ZG die Bewilligung des BAZG ein. Sie fügt dem Gesuch die Pläne und Beschreibungen des Bauvorhabens bei.
2 Das BAZG legt in der Bewilligung fest, welche Einrichtungen erstellt und wie diese unterhalten werden müssen. Es regelt das Durchgangsrecht für das Personal des BAZG.
3 Es kann in der Bewilligung einen Beitrag der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers an die Mehrkosten für die Überwachung der Zollgrenze festsetzen, die durch die Bauten oder Anlagen entstehen.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rückstufung von einer altrechtlich erteilten Niederlassungs- auf eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines Integrationsdefizits
    · 19.10.2021 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 78_I_175
    05.04.1952 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 30.06.2025 · 1 Zitierungen
  • Niederlassungsbewilligung
    VB.2024.00570
    · 07.05.2025 · 1 Zitierungen
  • · 15.05.2024 · 1 Zitierungen

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