Art. 3 ZV
Grundstücke, Bauten und Anlagen an der Zollgrenze
1 Die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde holt für Bauvorhaben nach Artikel 4 Abs. 2 ZG die Bewilligung des BAZG ein. Sie fügt dem Gesuch die Pläne und Beschreibungen des Bauvorhabens bei.
2 Das BAZG legt in der Bewilligung fest, welche Einrichtungen erstellt und wie diese unterhalten werden müssen. Es regelt das Durchgangsrecht für das Personal des BAZG.
3 Es kann in der Bewilligung einen Beitrag der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers an die Mehrkosten für die Überwachung der Zollgrenze festsetzen, die durch die Bauten oder Anlagen entstehen.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rückstufung von einer altrechtlich erteilten Niederlassungs- auf eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines Integrationsdefizits1 Zitierungen
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2BGE 78_I_1750 Zitierungen05.04.1952 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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Niederlassungsbewilligung1 ZitierungenVB.2024.00570· 07.05.2025 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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