Art. 3 ZWG

Aufgaben und Kompetenzen der Kantone

1 Die Kantone legen bei Bedarf im Richtplan Massnahmen zur Förderung einer besseren Auslastung der Zweitwohnungen sowie zur Förderung von Hotellerie und preisgünstigen Erstwohnungen fest.
2 Sie können Vorschriften erlassen, die die Erstellung und Nutzung von Wohnungen stärker einschränken als dieses Gesetz.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • AN.2022.00008
    14.03.2024 · 1 Zitierungen
  • Änderung der Bau- und Zonenordnung
    · 30.04.2026 · 0 Zitierungen
  • Baubewilligung; Umbau eines Stalls
    · 09.05.2023 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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