Erwägungen

In diesem Fall ging es um ein Strafverfahren gegen [A.] , bei dem Rechtsanwalt [B.] als amtlicher Verteidiger eingesetzt war. Das Regionalgericht Bern-Mittelland widerrief jedoch das amtliche Mandat von Rechtsanwalt [B.] per sofort, da eine Interessenkollision vorlag. Rechtsanwalt [B.] hatte zuvor [C.] in einem anderen Verfahren als amtlicher Verteidiger vertreten, und [C.] war nun als Privatkläger im Verfahren gegen [A.] .

[A.] und Rechtsanwalt [B.] erhoben daraufhin Beschwerde gegen die Entscheidung des Regionalgerichts. Das Obergericht des Kantons Bern wies die Beschwerden ab. Daraufhin gelangten [A.] und Rechtsanwalt [B.] mit Beschwerden an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht führte aus, dass gemäß der Rechtsprechung ein Interessenkonflikt droht, wenn ein Anwalt, der zuvor Rechtsvertreter einer anderen Prozesspartei war, ein Verteidigungsmandat übernimmt. Von besonderen Ausnahmefällen abgesehen, dürfen Anwälte keine Mehrfachverteidigungen von Mitangeschuldigten ausüben - dies selbst dann nicht, wenn die Mandanten der Doppelvertretung zustimmen oder wenn der Verteidiger beabsichtigt, für beide Angeschuldigten auf Freispruch zu plädieren.

Im vorliegenden Fall hatte Rechtsanwalt [B.] ab Ende Juni 2015 gleichzeitig die Interessen von [C.] und des…