Art. 321 StGB

1. Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, Patentanwälte, nach Obligationenrecht zur Verschwiegenheit verpflichtete Revisoren, Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker, Hebammen, Psychologen, Pflegefachpersonen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Ernährungsberater, Optometristen, Osteopathen sowie ihre Hilfspersonen, die ein Geheimnis offenbaren, das ihnen infolge ihres Berufes anvertraut worden ist oder das sie in dessen Ausübung wahrgenommen haben, werden, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ebenso werden Studierende bestraft, die ein Geheimnis offenbaren, das sie bei ihrem Studium wahrnehmen. Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Beendigung der Berufsausübung oder der Studien strafbar.
2. Der Täter ist nicht strafbar, wenn er das Geheimnis auf Grund einer Einwilligung des Berechtigten oder einer auf Gesuch des Täters erteilten schriftlichen Bewilligung der vorgesetzten Behörde oder Aufsichtsbehörde offenbart hat.
3. Vorbehalten bleiben die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die Melde- und Mitwirkungsrechte, über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Entbindung vom Anwaltsgeheimnis
    · 09.05.2016 · 76 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Entbindung vom Berufsgeheimnis; Beschwerdelegitimation
    · 16.06.2016 · 49 Zitierungen
  3. 3
    · 15.09.2009 · 47 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Arzt- und Patientengeheimnis, Entsiegelung von ärztlichen Aufzeichnungen und Unterlagen
    · 21.11.2014 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 75_IV_71
    13.05.1949 · 20 Zitierungen
  6. 6
    Verletzung des Berufsgeheimnisses; Art. 321 Ziff. 1 und 2 StGB
    · 04.09.1972 · 19 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 15.08.2018 · 40 Zitierungen
  • Befreiung von der anwaltlichen Schweigepflicht
    · 06.01.2017 · 33 Zitierungen Zusammenfassung
  • Gesundheitsrecht (Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht)
    · 20.07.2017 · 27 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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