Sachverhalt
Das Bundesgericht hatte einen Recurs gegen eine Entscheidung des Gerichts für Zwangsmassnahmen (TMC) zu behandeln, das die Aufhebung der Siegelung von medizinischen Dokumenten genehmigt hatte, die bei einem beschuldigten Arzt sichergestellt worden waren. Der Arzt hatte die Siegelung dieser Dokumente beantragt, da sie vertrauliche Informationen über seine Patienten enthielten.
Das TMC hatte entschieden, die Siegelung ohne vorherige Sichtung der Dokumente aufzuheben, da die Schwere der verfolgten Delikte die Aufhebung der Siegelung gerechtfertigt habe. Der Arzt legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein, da das TMC sein Berufsgeheimnis und das seiner Patienten verletzt habe.
Erwägungen
Das Bundesgericht befand, dass das TMC das Berufsgeheimnis des Arztes und das seiner Patienten verletzt hatte, indem es die Siegelung ohne vorherige Sichtung der Dokumente aufhob. Das Gericht betonte, dass medizinische Dokumente sensible und vertrauliche Informationen über Patienten enthalten und dass ihre Offenlegung die Vertraulichkeit und den Schutz der Privatsphäre dieser Personen gefährden könne.
Das Gericht befand auch, dass die Aufhebung der Siegelung im Verhältnis zur Schwere der verfolgten Delikte stehen müsse und dass das TMC eine vorherige Sichtung der Dokumente vornehmen müsse, um die relevanten von den nicht relevanten Dokumenten zu trennen. Das Gericht betonte schließlich, dass Dokumente, die unter das Berufsgeheimnis fallen, nur dann sichergestellt oder im Rahmen einer Strafuntersuchung verwendet werden dürfen, wenn ihre Verwendung streng notwendig für die Durchführung der Untersuchung ist.
Das Bundesgericht hob daher die Entscheidung des TMC auf und wies den Fall an dieses zurück, damit es eine vorherige Sichtung der Dokumente vornehme und über die Aufhebung der Siegelung…