Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Ausländer, der sich in der Schweiz ohne Bewilligung nach einem Wegweisungsentscheid aufgehalten hat. Er wurde wegen illegalen Aufenthalts verurteilt und legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Die Hauptfrage ist, ob eine neue Verurteilung wegen illegalen Aufenthalts nach einer ersten Verurteilung wegen desselben Delikts möglich ist, ohne den Grundsatz der Nichtverurteilung (ne bis in idem) und den Grundsatz der Schuld zu verletzen.

Die Fakten sind wie folgt: Der Ausländer ist 1999 in die Schweiz eingereist und 2001 ausgewiesen worden. Er wurde daraufhin wegen Verletzung des Aufenthaltsverbots verurteilt und eine Freiheitsstrafe verbüßt. Nach seiner Entlassung hielt er sich in der Schweiz ohne Bewilligung auf und wurde erneut wegen illegalen Aufenthalts verurteilt.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Frage geprüft, ob der illegale Aufenthalt ein fortgesetztes Delikt darstellt und ob eine neue Verurteilung wegen desselben Delikts möglich ist, ohne den Grundsatz der Nichtverurteilung zu verletzen. Das Gericht hat festgestellt, dass der illegale Aufenthalt ein fortgesetztes Delikt ist, das solange andauert, wie die betroffene Person sich in der Schweiz ohne Bewilligung aufhält.

Das Gericht hat auch die Frage geprüft, ob die Verurteilung wegen illegalen Aufenthalts nach einer ersten Verurteilung wegen desselben Delikts den Grundsatz der Schuld verletzt. Das Gericht…