Erwägungen

Der Fall betrifft die Frage, ob die Kosten eines Strafverfahrens, das aufgrund des Todes des Angeschuldigten eingestellt wurde, dem Nachlass des Verstorbenen auferlegt werden können. Der Bundesgerichtsentscheid erging auf eine staatsrechtliche Beschwerde der Schwester und Alleinerbin des Verstorbenen gegen die Kostenauflage durch das Obergericht des Kantons Bern.

Der Verstorbene, Y., war beschuldigt worden, seine Ehefrau und seine beiden Kinder getötet zu haben. Das Strafverfahren wurde nach seinem Suizid in der Strafanstalt eingestellt, und das Kreisgericht auferlegte die Kosten der Voruntersuchung und des Gerichtsverfahrens dem Nachlass des Verstorbenen.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass eine Kostenauflage an den Nachlass des verstorbenen Angeschuldigten ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage gegen das Legalitätsprinzip verstößt. Das Berner Strafverfahrensgesetz sieht eine solche Möglichkeit nicht vor, und eine Analogie zur Steuernachfolge oder zur erbrechtlichen Universalsukzession ist nicht zulässig.

Stirbt der Angeschuldigte und wurde über die…