Art. 31 ZGB

Geburt und Tod

1 Die Persönlichkeit beginnt mit dem Leben nach der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode.
2 Vor der Geburt ist das Kind unter dem Vorbehalt rechtsfähig, dass es lebendig geboren wird.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verletzung in den persönlichen Verhältnissen (Art. 28 ZGB)
    · 14.12.1978 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Postmortaler Persönlichkeitsschutz, Anfechtung einer Obduktionsverfügung, Parteifähigkeit
    · 04.07.2003 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Klage der Angehörigen eines Verstorbenen, dem zum Zwecke einer Transplantation ein Organ entnommen worden war, wegen Verletzung in den persönlichen Verhältnissen. 1. Art. 61 OR; Haftpflicht der Ärzte an öffentlichen Spi…
    · 03.07.1975 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verletzung in den persönlichen Verhältnissen (Art. 28 ZGB). 1. Die Ausstrahlung eines Dokumentarspiels über Rundfunk, welches die Person eines Straftäters zum Gegenstand hat, kann für diesen eine Verletzung in den persö…
    · 09.06.1983 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 49 und 50 BV)
    · 02.06.1971 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Kosten der Strafuntersuchung, Haftung des Nachlasses, Legalitätsprinzip
    · 15.05.2006 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 13.11.2014 · 4 Zitierungen
  • Kostenerlass
    KD200002
    · 01.07.2020 · 1 Zitierungen
  • 11.02.2020 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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