Erwägungen

Der Beschwerdeführer [X.] wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft wegen mehrfacher Veruntreuung verurteilt. Er hatte sich im Sommer 2003 auf einen angeblichen Aufruf des Sohnes des verstorbenen Präsidenten Mobutu der Demokratischen Republik Kongo gemeldet, um treuhänderisch 30 Millionen US-Dollar in der Schweiz zu übernehmen. Als Entschädigung wurden ihm 20% dieser Summe geboten. Um die Vorauszahlungen für Steuern, Bewilligungen und Dokumentation zu finanzieren, nahm [X.] als Dirigent des Orchesters [A.] mehrere Darlehen von Mitgliedern des Orchestervereins [B.] auf, wovon sechs Gegenstand des Verfahrens waren. Er gab vor, das Geld für den Erwerb eines antiken Hammerflügels und einen Hauskauf zu benötigen. Obwohl [X.] Zweifel und ein ungutes Gefühl hatte, flog der Betrug erst im November 2004 auf. Das Kantonsgericht verurteilte ihn wegen mehrfacher Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen mehrfacher Veruntreuung. Es stellte fest, dass die Darlehen zweckgebunden und mit einer Werterhaltungspflicht verbunden waren, da der Kauf des Hammerflügels und die Anzahlung für den Hauskauf Investitionen darstellten, die grundsätzlich wieder erhältlich gemacht werden konnten. Der Beschwerdeführer hatte die Darlehen entgegen der Vereinbarung verwendet und war zum Zeitpunkt der…