Art. 318 OR
Ein Darlehen, für dessen Rückzahlung weder ein bestimmter Termin noch eine Kündigungsfrist noch der Verfall auf beliebige Aufforderung hin vereinbart wurde, ist innerhalb sechs Wochen von der ersten Aufforderung an zurückzubezahlen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Veruntreuung, Verwendung eines Darlehens entgegen dem vereinbarten Zweck21 Zitierungen
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2Veruntreuung, Verwendung eines Darlehens entgegen dem vereinbarten Zweck, Werterhaltungspflicht des Borgers17 Zitierungen
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3Darlehensvertrag6 Zitierungen
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4BGE 76_II_1445 Zitierungen11.08.1950 · 5 Zitierungen
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5Darlehen. 1. Auslegung des Vertrages nach dessen Wortlaut und dem Verhalten der Parteien (Erw. 1). 2. Art. 2 ZGB3 Zitierungen
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6Auftrag zu treuhänderischer Vermögensverwaltung; Rückerstattungsanspruch des Auftraggebers; Verjährung. 1. Anwendbares Recht3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen17.08.2017 · 3 Zitierungen
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Veruntreuung, versuchter Betrug; Grundsatz in dubio pro reo3 Zitierungen
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3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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