Erwägungen
Das Bundesgericht entscheidet über eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Schlussverfügung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, mit der diese einem Rechtshilfeersuchen der Russischen Föderation teilweise entsprochen hat. Die Beschwerdeführer sind Inhaber der Konten, über die der ersuchenden Behörde Unterlagen herausgegeben werden sollen.
Das Rechtshilfeersuchen der Russischen Föderation betrifft ein Strafverfahren gegen [X.] und [Y.] , denen vorgeworfen wird, durch Betrug und Vertrauensmissbrauch der russischen Gesellschaft [D.] einen grossen Vermögensschaden zugefügt zu haben. Die Untersuchung habe ergeben, dass Gesellschaften, die zur Gruppe der Firma [D.] gehörten, Schiffe an eine Firma [C.] , die vom Beschwerdeführer 1 kontrolliert werde, zu nachteiligen Bedingungen verkauft und verchartert hätten. Zudem seien Tankschiffe der Firma [D.] an weitere Firmen des Beschwerdeführers 1 zu deutlich unter Marktwert liegenden Preisen verchartert worden. Der Beschwerdeführer 1 und [Y.] werden auch verdächtigt, Gelder aus diesen Geschäften gewaschen zu haben.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüft, ob die Bundesanwaltschaft zu Recht die Herausgabe von Unterlagen zu den Konten der Beschwerdeführer angeordnet hat. Es kommt zum Schluss, dass die Sachverhaltsdarstellung im Rechtshilfeersuchen den Anforderungen von Art. 14 EUeR und Art. 28 IRSG genügt und…