Erwägungen

Die Schweizerische Bundesanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen [X.] und Mitbeteiligte wegen des Verdachts der Förderung der Prostitution und des Menschenhandels durch eine kriminelle Organisation. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 28. März 2006 in Untersuchungshaft.

[X.] stellte am 23. März 2007 ein Haftentlassungsgesuch, welches das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt und das Bundesstrafgericht ablehnten. Gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts erhob [X.] Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte die Annahme der Kollusionsgefahr durch die Vorinstanzen. Es führte aus, dass im Umfeld des mutmaßlichen organisierten Menschenhandels und der gewerbsmäßigen Förderung der Prostitution in der Regel von einer erhöhten Gefahr von Druckversuchen bzw. Kollusionsneigung ausgegangen werden müsse. Zwar hätten bereits zahlreiche Befragungen stattgefunden, jedoch stünden noch weitere Einvernahmen aus, insbesondere aus dem Umfeld des Beschuldigten.

Das Bundesgericht sah die bisherige Dauer der…