Erwägungen

Dieser Fall betrifft die Gültigkeit der Bestellung eines Rechtsanwalts zur Vertretung der venezolanischen Erdölgesellschaft [B. AG] in einem Strafverfahren in der Schweiz.

Aufgrund einer Strafanzeige von [B. AG] eröffnete die Staatsanwaltschaft Genf eine Untersuchung wegen Beihilfe zur Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäscherei und Datenentzug gegen mehrere Personen, darunter Mitarbeiter oder Dienstleister der Gruppe G., die im Handel mit petrochemischen Produkten tätig ist.

Die Gültigkeit der Konstituierung von [B. AG] als Privatklägerin wurde insbesondere von G. Inc., G. Limited und [E.] bestritten. Die Strafkammer des Bundesgerichts bestätigte jedoch diese Konstituierung und die Bestellung des Rechtsanwalts C. als Rechtsbeistand von B. AG.

Anschließend kam es aufgrund der politischen Krise in Venezuela zwischen Nicolas Maduro und Juan Guaidó zu Änderungen in der Führung von B. AG. Daraufhin wurde Rechtsanwalt D. als neuer Rechtsbeistand von [B. AG] bestellt, was von A., [E.] und F. angefochten wurde.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Frage der Gültigkeit der Bestellung des Rechtsanwalts von [B. AG] nach venezolanischem Recht, das aufgrund des schweizerischen Internationalen Privatrechts anwendbar ist.

Gemäß dem Bundesgericht muss bei der Beteiligung einer ausländischen Gesellschaft an einem Strafverfahren in der Schweiz die Bestellung ihres Rechtsanwalts durch dazu befugte Personen nach dem Recht des Staates, in dem die Gesellschaft organisiert ist, erfolgen. Im vorliegenden Fall ist das venezolanische Recht anwendbar, unabhängig davon, ob das Schweizer Regime das politische Regime in Venezuela anerkennt oder nicht.

Das Bundesgericht sah es als nicht…