Art. 17 IPRG

Die Anwendung von Bestimmungen eines ausländischen Rechts ist ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit dem schweizerischen Ordre public unvereinbar ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils, Ordre public
    · 26.01.2005 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anerkennung einer ausländischen Privatscheidung in der Schweiz
    · 03.09.1996 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 154 ff
    · 17.12.1991 · 12 Zitierungen
  4. 4
    Positiver Ordre public; Rechtsmissbrauchsverbot (Art. 18 IPRG; Art. 2 Abs. 2 ZGB)
    · 21.01.2002 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Scheidung iranischer Staatsangehöriger in der Schweiz; Zuteilung der elterlichen Sorge über das gemeinsame Kind; anwendbares Recht; Ordre public; Art. 11 Abs. 1 BV; Art. 8 Abs. 3 und 4 des Niederlassungsabkommens vom 25
    · 19.12.2002 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Dokumentenakkreditiv; internationales Privatrecht
    · 30.09.1999 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 11.07.2005 · 7 Zitierungen
  • Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils
    · 05.06.2008 · 4 Zitierungen
  • 26.01.2005 · 3 Zitierungen

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