Art. 17 IPRG
Die Anwendung von Bestimmungen eines ausländischen Rechts ist ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit dem schweizerischen Ordre public unvereinbar ist.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils, Ordre public16 Zitierungen
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2Anerkennung einer ausländischen Privatscheidung in der Schweiz15 Zitierungen
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3Art. 154 ff12 Zitierungen
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4Positiver Ordre public; Rechtsmissbrauchsverbot (Art. 18 IPRG; Art. 2 Abs. 2 ZGB)11 Zitierungen
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5Scheidung iranischer Staatsangehöriger in der Schweiz; Zuteilung der elterlichen Sorge über das gemeinsame Kind; anwendbares Recht; Ordre public; Art. 11 Abs. 1 BV; Art. 8 Abs. 3 und 4 des Niederlassungsabkommens vom 259 Zitierungen
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6Dokumentenakkreditiv; internationales Privatrecht8 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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7 Zitierungen11.07.2005 · 7 Zitierungen
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Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils4 Zitierungen
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3 Zitierungen26.01.2005 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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