Art. 54 ZGB

Voraussetzung

Die juristischen Personen sind handlungsfähig, sobald die nach Gesetz und Statuten hiefür unentbehrlichen Organe bestellt sind.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    1. Rechtliche Stellung des Willensvollstreckers
    · 24.09.1964 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 48_II_1
    01.01.1922 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 21.11.2002 · 3 Zitierungen
  • Direkte Bundessteuer 2016 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2016
    DB.2020.14
    · 29.03.2022 · 2 Zitierungen
  • Forderung; Prozessfähigkeit
    · 16.07.2020 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

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