Art. 54 ZGB
Voraussetzung
Die juristischen Personen sind handlungsfähig, sobald die nach Gesetz und Statuten hiefür unentbehrlichen Organe bestellt sind.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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11. Rechtliche Stellung des Willensvollstreckers0 Zitierungen
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2BGE 48_II_10 Zitierungen01.01.1922 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen21.11.2002 · 3 Zitierungen
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Direkte Bundessteuer 2016 sowie Staats- und Gemeindesteuern 20162 ZitierungenDB.2020.14· 29.03.2022 · 2 Zitierungen
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Forderung; Prozessfähigkeit1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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