Sachverhalt
Der Beschwerdeführer, ein syrischer Staatsangehöriger, wurde vom Obergericht des Kantons Zürich wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind im Sinne von Art. 187 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB verurteilt. Er hatte über eine App Kontakt mit einer vermeintlich 14-jährigen Person aufgenommen und sexuelle Handlungen mit ihr vereinbart. Der Beschwerdeführer wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt und für 5 Jahre des Landes verwiesen. Gegen dieses Urteil legte der Beschwerdeführer Beschwerde ein und beantragte, die Ziffern 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des Urteils des Obergerichts des Kantons Zürich vom 20. September 2021 seien aufzuheben.
Der Beschwerdeführer rügte eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung und eine willkürliche rechtliche Würdigung. Er machte geltend, die Vorinstanz habe den Sachverhalt offensichtlich unrichtig festgestellt und die Schwelle zum strafbaren Versuch nicht überschritten. Der Beschwerdeführer beantragte auch, die Anordnung der Landesverweisung sei aufzuheben, da sie einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwögen.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten werden konnte. Es führte aus, dass die Vorinstanz den Sachverhalt nicht offensichtlich unrichtig festgestellt habe und die Schwelle zum strafbaren Versuch überschritten worden sei. Das Bundesgericht befand, dass der Beschwerdeführer den Kontakt zur vermeintlich 14-jährigen Person gesucht und die Kommunikation mit ihr unentwegt vorangetrieben habe. Er habe einen sexualisierten Gesprächsinhalt angestrebt und die Person unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass er sie küssen und mit ihr Sex haben wolle.
Das Bundesgericht kam auch zum Schluss, dass die Anordnung der Landesverweisung rechtskonform sei. Es führte aus, dass der Beschwerdeführer als abgewiesener Asylbewerber mit dem Status der vorläufigen…