Erwägungen

Die Bank [A. AG] (Beschwerdeführerin) und die [B. AG] (Beschwerdegegnerin) hatten vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Januar 2011 eine "Kombinierte Berufshaftpflicht-, Vertrauensschaden- und Computerstraftatenversicherung" abgeschlossen. Die Beschwerdeführerin machte gegenüber der Beschwerdegegnerin Ansprüche aus dieser Versicherung geltend, nachdem sie von Anlegern in Dubai wegen Verletzung des dortigen Finanzdienstleistungsrechts verklagt und zu Schadenersatzzahlungen verurteilt worden war.

Die Vorinstanz, das Handelsgericht des Kantons Zürich, wies die Klage der Beschwerdeführerin ab und verpflichtete sie, der Beschwerdegegnerin eine Vorschusszahlung von 5 Millionen Franken nebst Zins zurückzuerstatten. Sie sah verschiedene Deckungsvoraussetzungen als nicht erfüllt an und bejahte diverse Deckungsausschlüsse.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte im Wesentlichen die Auslegung der Vorinstanz. Es hielt fest, dass die Beschwerdeführerin nicht darlegen konnte, dass die Ansprüche, zu deren Zahlung sie verpflichtet wurde, mit schweizerischen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen vergleichbar seien. Die Zahlungsverpflichtung der Beschwerdeführerin ging über den tatsächlich entstandenen Schaden hinaus und hatte teilweise Strafcharakter, was nicht von der abgeschlossenen Versicherung gedeckt war.

Allerdings liess das Bundesgericht offen, ob die Beschwerdeführerin sich…