Sachverhalt

Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsangehöriger, wurde wegen mehrfachen Betrugs, Misswirtschaft und anderer Delikte verurteilt. Die Vorinstanz sprach ihn der mehrfachen Tätigkeit als Arzt ohne Bewilligung, der mehrfachen Urkundenfälschung, des mehrfachen Betrugs, der mehrfachen Widerhandlung gegen das AHVG und das BVG durch Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen, des mehrfachen Vergehens gegen das DBG und StG/AG durch Veruntreuung von Quellensteuern, der Misswirtschaft und der mehrfachen Beschimpfung schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu Fr. 80.-- und einer Busse von Fr. 10'000.--. Die Vorinstanz verwies den Beschwerdeführer für die Dauer von fünf Jahren des Landes.

Der Beschwerdeführer und die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau erhoben Beschwerde gegen das Urteil. Der Beschwerdeführer beantragte, das Urteil aufzuheben und ihn von den Vorwürfen des Betrugs und der Misswirtschaft freizusprechen. Die Oberstaatsanwaltschaft beantragte, das Urteil aufzuheben und den Beschwerdeführer wegen mehrfachen Vergehens gegen das DBG und StG/AG durch Veruntreuung von Quellensteuern, mehrfacher Tätigkeit als Arzt ohne Bewilligung, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfachen Betrugs, mehrfacher Widerhandlungen gegen das AHVG und das BVG durch Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen, Misswirtschaft und mehrfacher Beschimpfung zu verurteilen.

Erwägungen

Das Bundesgericht vereinigte die beiden Verfahren und prüfte die Beschwerden. Es stellte fest, dass die Vorinstanz die Verjährungsfrist für die Veruntreuung von Quellensteuern falsch berechnet hatte und dass die Verfolgungsverjährung nicht eingetreten war. Das Bundesgericht hob das Urteil auf und wies die Sache an die Vorinstanz zurück, um die Strafzumessung neu zu beurteilen.

Das Bundesgericht prüfte auch die Rüge des Beschwerdeführers, die Vorinstanz habe den Schuldspruch wegen Misswirtschaft falsch begründet. Es stellte fest, dass die Vorinstanz die Tatbestandsmerkmale der Misswirtschaft richtig…