Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Beschwerdeführerin [X.] gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin wurde vom Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht Bern und vom Obergericht des Kantons Bern des gewerbsmäßigen Betrugs, des Betrugs, der Veruntreuung sowie der qualifizierten Veruntreuung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 5 1/2 Jahren verurteilt.

Die Beschwerdeführerin rügte in ihrer Beschwerde an das Bundesgericht eine Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht durch die Vorinstanzen, eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung sowie eine unzulässige Strafzumessung.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es kam zum Schluss, dass keine schwerwiegenden Verletzungen der anwaltlichen Berufs- und Standespflichten zum Schaden der Beschwerdeführerin oder krasse Säumnisse der früheren Verteidiger…