Erwägungen
Der Beschwerdeführer [X.] wurde vom Obergericht des Kantons Solothurn wegen Raufhandels, versuchter schwerer Körperverletzung und grober Verletzung von Verkehrsregeln verurteilt. Der Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: - Am 25. April 2011 kam es in Olten vor einem Restaurant zu einer Schlägerei, an der der Beschwerdeführer und ein Mitangeklagter beteiligt waren. Das Opfer erlitt dabei schwere Verletzungen. - Am 6. Juni 2012 verursachte der Beschwerdeführer zudem einen Verkehrsunfall, indem er bei Rotlicht in den Gegenverkehr fuhr und mit einem anderen Fahrzeug kollidierte.Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen das Urteil des Obergerichts abgewiesen. Es kam zu folgenden Schlussfolgerungen: - Die Einvernahmen des Beschwerdeführers durch die Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgten rechtmäßig. Insbesondere wurde er ausreichend über seine Rechte belehrt. - Die Anklage erfüllte die Anforderungen des Anklageprinzips. Die Umschreibung der Tatvorwürfe war hinreichend konkret. - Die Würdigung der Beweise…