Erwägungen

In diesem Fall ging es um eine tödliche Auseinandersetzung zwischen [Y.] und [D.] . [Y.] wurde vom Kriminalgericht des Kantons Luzern der (eventual-)vorsätzlichen Tötung, begangen in Notwehrexzess, schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Obergericht des Kantons Luzern sprach [Y.] jedoch von sämtlichen Anklagevorwürfen frei.

Die Staatsanwaltschaft sowie [A.X.] , [B.X.] und [C.X.] (Angehörige des Opfers [D.] ) erhoben Beschwerde gegen diesen Freispruch. Das Bundesgericht hob den Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung, begangen in Notwehrexzess, auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.

Erwägungen

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass [Y.] zwar in einer Notwehrsituation handelte, die Grenzen der Notwehr jedoch überschritt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass [Y.] den Angriff von [D.] nicht mit einem weniger gefährlichen Mittel, etwa durch einen Messereinsatz gegen die Beine, abzuwehren versuchte, bevor er mit erheblicher Gewalt auf dessen Oberkörper einstach.

Das Bundesgericht führte aus, dass eine entschuldbare…