Erwägungen

Die Schweizerische Bundesanwaltschaft führte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäscherei. Im Rahmen dieses Verfahrens erließ sie eine Editionsverfügung gegenüber einer Genfer Bankfiliale und ordnete gleichzeitig eine unbefristete Informationssperre an. Die Bank erhob Beschwerde gegen diese Informationssperre, welche vom Bundesstrafgericht gutgeheißen wurde. Die Bundesanwaltschaft erhob daraufhin Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass zwar strafprozessuale Informationsverbote gegenüber Banken grundsätzlich zulässig sind, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Die vorliegende unbefristete Informationssperre sei jedoch unverhältnismäßig. Obwohl die Bundesanwaltschaft…