Erwägungen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) führt gegen X. und dessen Ehefrau eine fiskalstrafrechtliche besondere Untersuchung wegen des Verdachts von schweren Steuerwiderhandlungen. Die EStV erliess bei verschiedenen Banken Beschlagnahmeverfügungen, um Vermögenswerte des Beschuldigten zu blockieren. Das Bundesstrafgericht hob diese Beschlagnahmeverfügungen auf. Daraufhin erhob die EStV Beschwerde beim Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der EStV gut. Es führt aus, dass auch nach Inkrafttreten der Strafprozessordnung (StPO) und des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) das VStrR weiterhin auf Fälle der Bundesgerichtsbarkeit in Verwaltungsstrafsachen anwendbar ist. Die EStV ist als Beschwerdeführerin legitimiert.
Das Bundesgericht erläutert die relevanten Bestimmungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) zum Steuerstrafrecht. Es unterscheidet zwischen Fiskalübertretungen, Fiskalvergehen und schweren Steuerwiderhandlungen. Bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen sind besondere Untersuchungsmassnahmen durch die EStV zulässig, wozu auch…