Art. 1 DBG

Gegenstand des Gesetzes

Der Bund erhebt als direkte Bundessteuer nach diesem Gesetz:
  1. a. eine Einkommenssteuer von den natürlichen Personen;
  2. b. eine Gewinnsteuer von den juristischen Personen;
  3. c. eine Quellensteuer auf dem Einkommen von bestimmten natürlichen und juristischen Personen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vertrauensschutz; Zuständigkeit für die Erteilung von sog. "Rulings"; Bindungswirkung von "Rulings"
    · 24.08.2015 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 7 Abs. 1 StHG. "Ist-Besteuerung" im harmonisierten Steuerrecht, soweit weder Steuerumgehung noch Simulation vorliegen
    · 19.02.2020 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rechtshilfe in Strafsachen an die Vereinigten Staaten zur Verfolgung von Steuerdelikten; Verjährung
    · 20.12.2010 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Zulässigkeit von Einziehungsbeschlagnahmen im Rahmen von besonderen Fiskaluntersuchungen wegen des Verdachts von schweren Steuerwiderhandlungen
    · 01.04.2011 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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