Art. 191 DBG
Verfahren gegen Täter, Gehilfen und Anstifter
1 Das Verfahren gegenüber dem Täter, dem Gehilfen und dem Anstifter richtet sich nach den Artikeln 19–50 des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes vom 22. März 1974 . Die vorläufige Festnahme nach Artikel 19 Abs. 3 des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes ist ausgeschlossen.
2 Für die Auskunftspflicht gilt Artikel 126 Abs. 2 sinngemäss.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zulässigkeit von Einziehungsbeschlagnahmen im Rahmen von besonderen Fiskaluntersuchungen wegen des Verdachts von schweren Steuerwiderhandlungen7 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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17 Zitierungen
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Steuerstrafverfahren, strafprozessuale Zwangsmassnahmen17 Zitierungen
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14 Zitierungen06.10.2005 · 14 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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