Erwägungen
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob die Verfolgungsverjährung nach einem erstinstanzlichen Urteil auch für Übertretungen gilt. Der Sachverhalt betrifft eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen X.
Das Bundesgericht musste entscheiden, ob gemäss Art. 97 Abs. 3 StGB die Verfolgungsverjährung bei Übertretungen mit dem erstinstanzlichen Urteil endet oder ob sie trotz Ergehen eines solchen Urteils noch eintreten kann.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass nach Art. 97 Abs. 3 StGB die Verfolgungsverjährung mit dem Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nicht erst mit dessen Eröffnung endet. Diese Bestimmung gilt gemäss Art. 104 StGB grundsätzlich auch für Übertretungen, soweit im Übertretungsstrafrecht keine abweichenden Regeln aufgestellt sind.
Das Bundesgericht stützt sich dabei auf den Willen des Gesetzgebers, der mit der Revision des Strafgesetzbuches bezweckte, dass die Verfolgungsverjährung im…