Art. 109 StGB

Die Strafverfolgung und die Strafe verjähren in drei Jahren.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verfolgungsverjährung bei Übertretungen
    · 16.07.2009 · 42 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Jugendstrafverfahren, Ende der Verfolgungsverjährung
    · 03.01.2017 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Illegaler Abbruch eines schützenswerten Einfamilienhauses; Verjährung der Einziehung bei Übertretungen; Berechnung der Ersatzforderung; Art. 26 und 36 Abs. 3 BV; Art. 97 Abs. 3, Art. 70 f. und 109 StGB
    · 23.06.2015 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rechtmässigkeit und Berechnung der gegen eine Casinobetreiberin ausgesprochenen Verwaltungssanktion wegen Missachtung der Sorgfaltspflichten
    · 27.05.2014 · 9 Zitierungen
  5. 5
    · 20.04.1977 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Strafbefehl; Verjährung
    · 15.01.2016 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • grobe Verletzung der Verkehrsregeln
    SB.2019.107
    · 06.02.2023 · 4 Zitierungen
  • 07.11.2022 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Vorladung in den Strafvollzug
    VB.2010.00428
    · 16.09.2010 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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