Sachverhalt
Am 12. April 1974 griffen W. und M., beide 23 Jahre alt, in Olten mehrere Personen an, darunter K., B. und S., und schlugen sie sowie verletzten sie. Die beiden Männer wurden vom Gericht Solothurn wegen einfacher Diebstahls, Gefährdung des Lebens und Störung der öffentlichen Ordnung verurteilt. Die Generalstaatsanwältin legte Berufung ein und forderte, dass die Angeklagten wegen versuchten Mordes und Körperverletzung verurteilt werden.
Die Taten ereigneten sich am 12. April 1974, als W. und M. K. trafen und angriffen, indem sie ihn schlugen und in die Aare warfen. K. schaffte es, sich an einer Wurzel festzuhalten und aus dem Wasser zu kommen, erlitt jedoch schwere Verletzungen. Die Angeklagten griffen auch B. und S. an, indem sie sie schlugen und verletzten.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Elemente des Verbrechens des versuchten Mordes und kam zu dem Schluss, dass die Angeklagten mit Eventualvorsatz gehandelt hatten, da sie sich der Möglichkeit bewusst waren, dass K. ertrinken könnte, wenn er in die Aare geworfen würde. Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass die Angeklagten gegen Artikel 123, Abs. 1, Ziff. 1, des StGB verstoßen hatten, indem sie B. und S. körperliche Verletzungen zufügten.
Das Gericht war der Meinung, dass die Angeklagten mit krimineller Absicht gehandelt hatten, da sie Geld erlangen und ihren Durst nach Gewalt stillen wollten. Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass die…