Art. 97 StGB

Fristen

1 Die Strafverfolgung verjährt, wenn die für die Tat angedrohte Höchststrafe:
  1. a. lebenslängliche Freiheitsstrafe ist: in 30 Jahren;
  2. b. eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren ist: in 15 Jahren;
  3. c. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ist: in 10 Jahren;
  4. d. eine andere Strafe ist: in 7 Jahren.
2 Bei sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187) sowie bei Straftaten nach den Artikeln 111, 113, 122, 124, 182, 189−191, 193, 193a, 195 und 197 Abs. 3, die sich gegen ein Kind unter 16 Jahren richten, dauert die Verfolgungsverjährung in jedem Fall mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Opfers.
3 Ist vor Ablauf der Verjährungsfrist ein erstinstanzliches Urteil ergangen, so tritt die Verjährung nicht mehr ein.
4 Die Verjährung der Strafverfolgung von sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187) und minderjährigen Abhängigen (Art. 188) sowie von Straftaten nach den Artikeln 111–113, 122, 182, 189–191 und 195, die sich gegen ein Kind unter 16 Jahren richten, bemisst sich nach den Absätzen 1–3, wenn die Straftat vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 5. Oktober 2001 begangen worden ist und die Verfolgungsverjährung zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verjährung von Zoll- und Mehrwertsteuerdelikten; Ruhen der Verjährung bei Verwaltungsstrafverfahren gegen mehrere Täter; Art. 2, 11, 62, 63 und 69 VStrR, Art. 129 ZG, Art. 88 Abs. 1 MWSTG, Art. 97 Abs. 1 lit. c und Art.…
    · 16.10.2008 · 94 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ende der Verfolgungsverjährung mit Ausfällung eines erstinstanzlichen Urteils (Art. 97 Abs. 3 StGB)
    · 11.12.2012 · 81 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verfolgungsverjährung bei Übertretungen
    · 16.07.2009 · 67 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Jugendstrafverfahren, Ende der Verfolgungsverjährung
    · 03.01.2017 · 50 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Strafbefehl; Verjährung
    · 15.01.2016 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Illegaler Abbruch eines schützenswerten Einfamilienhauses; Verjährung der Einziehung bei Übertretungen; Berechnung der Ersatzforderung; Art. 26 und 36 Abs. 3 BV; Art. 97 Abs. 3, Art. 70 f. und 109 StGB
    · 23.06.2015 · 25 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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