Erwägungen

X. wurde am frühen Nachmittag des 14. Juni 2002 in Bern dabei beobachtet, wie er Drogen in seinem Fahrzeug versteckte. Er fuhr daraufhin in rasantem Tempo durch die Innenstadt, wurde von der Polizei verfolgt und schließlich angehalten. Bei ihm wurden 2,2 Gramm Marihuana im Fahrzeug sowie positive Testergebnisse für Cannabis im Blut und Urin festgestellt. Der Verurteilte wurde zunächst wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Führens eines Personenwagens unter Drogeneinfluss zu zehn Tagen bedingter Haft und einer Buße verurteilt. In den Folgeverfahren wurde er schließlich der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Führen eines Personenwagens unter Drogeneinfluss für schuldig befunden.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss, insbesondere von Cannabis, eine schwere Missachtung einer wichtigen Verkehrsvorschrift darstellt. Cannabis beeinträchtigt die Wahrnehmung, Psychomotorik, kognitive und affektive Funktionen und damit die Fahrfähigkeit. Daher ist das Fahren unter Cannabiseinfluss grundsätzlich gleich zu behandeln wie das Fahren in angetrunkenem Zustand, das als Vergehen mit Gefängnis oder Buße bedroht ist. Im vorliegenden Fall hat der Verurteilte durch seine rasante Fahrt durch die belebte…