Art. 31 SVG

1 Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.
2 Wer wegen Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss oder aus anderen Gründen nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen.
2bis Der Bundesrat kann folgenden Personengruppen das Fahren unter Alkoholeinfluss verbieten:
  1. a. Personen, die den konzessionierten oder den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Strasse durchführen (Art. 8 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009 sowie Art. 3 Abs. 1 des BG vom 20. März 2009 über die Zulassung als Strassentransportunternehmen);
  2. b. Personen, die berufsmässig Personentransporte oder mit schweren Motorwagen Gütertransporte durchführen oder die gefährliche Güter transportieren;
  3. c. Fahrlehrern;
  4. d. Inhabern des Lernfahrausweises;
  5. e. Personen, die Lernfahrten begleiten;
  6. f. Inhabern des Führerausweises auf Probe.
2ter Der Bundesrat legt fest, ab welcher Atemalkohol- und Blutalkoholkonzentration Fahren unter Alkoholeinfluss vorliegt.
3 Der Führer hat dafür zu sorgen, dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert wird. Mitfahrende dürfen ihn nicht behindern oder stören.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Telefonieren während der Fahrt
    · 19.05.1994 · 124 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Entzug des Führerausweises, Beherrschen des Fahrzeugs
    · 07.06.2001 · 103 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz, Abgrenzung der leichten von der mittelschweren Widerhandlung, Verwarnung, Führerausweisentzug
    · 08.01.2009 · 100 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Fahrlässige Tötung, Sorgfaltspflicht, Aufmerksamkeit im Strassenverkehr
    · 04.06.1996 · 93 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Warnungsentzug nach Aberkennung des schweizerischen Führerausweises durch ausländische Behörden
    · 09.01.1997 · 91 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Fahren unter Einfluss von Cannabis
    · 18.03.2004 · 61 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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