Sachverhalt

Am 22. Dezember 1992 fuhr D. einen Sattelzug auf der Hauptstraße in Richtung Frauenfeld. Als er die Kreuzung mit der Steinerstrasse erreichte, hielt er an der Haltestelle an und sah nach links und rechts. Er sah einen Lastwagen von rechts kommen und entschied sich, die Kreuzung zu überqueren. Als er die Mitte der Steinerstrasse erreicht hatte, sah er ein Motorfahrrad in seinem Sichtfeld erscheinen und bremste sofort, aber das Motorfahrrad stieß gegen das Fahrzeug und die Fahrerin wurde getötet.

Das erstinstanzliche Gericht verurteilte D. wegen fahrlässiger Tötung und verhängte eine Geldstrafe. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil. D. legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und argumentierte, dass die Fahrerin des Motorfahrrads rechtswidrig gehandelt hatte, indem sie die Verkehrsregeln nicht beachtete.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob D. einen Fahrfehler begangen hatte, indem er das Motorfahrrad nicht früher gesehen hatte. Es kam zu dem Schluss, dass der Lenker eines Sattelzugs seine Aufmerksamkeit hauptsächlich auf den Vorrangverkehr der Straße richten muss, die er überquert, wenn er eine Kreuzung überquert. Er ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob ein Motorfahrrad nicht rechtswidrig in den Verkehr eintritt.

Das Bundesgericht kam auch zu dem Schluss, dass die Fahrerin des Motorfahrrads rechtswidrig gehandelt hatte, indem sie die Verkehrsregeln nicht…