Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Fotografen, X., der wegen Anstiftung zweier Frauen, A. und B., zur Prostitution verurteilt wurde. Die Taten ereigneten sich zwischen Oktober und Dezember 1996, während X. Fotos von A. machte und sie in verschiedenen Einrichtungen, insbesondere im Y-Club, zur Prostitution anstiftete. A. hatte sexuelle Beziehungen mit mehreren Männern gegen Entgelt, darunter eine, die zu einem sexuellen Verkehr führte. X. machte auch Fotos von B., die zum Zeitpunkt der Taten minderjährig war, und stiftete sie an, sich mit zwei Männern gegen Entgelt zu prostituieren.

Das Kantonsgericht verurteilte X. wegen dieser Taten sowie wegen anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. X. legte Beschwerde bei dem Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung seiner Verurteilung wegen Förderung der Prostitution.

Erwägungen

1. Einleitung

Das Bundesgericht prüfte die Beschwerdegründe von X. gegen seine Verurteilung wegen Förderung der Prostitution. Das Gericht ging davon aus, dass Prostitution das Anbieten des Körpers an Dritte für sexuelle Vergnügen gegen Entgelt umfasst und dass dies verschiedene Formen annehmen kann, einschließlich gelegentlicher oder regelmäßiger Prostitution.

2. Förderung der Prostitution

Das Gericht ging davon aus, dass X. A. zur Prostitution angestiftet hatte, indem er sie in verschiedenen Einrichtungen zur Prostitution anstiftete und ihr half, Kunden zu finden. Das Gericht ging auch davon aus, dass X. die Abhängigkeit von A. ausgenutzt und im Hinblick auf einen materiellen Vorteil gehandelt hatte. Allerdings stellte das Gericht fest, dass die Taten nicht mit Sicherheit belegen ließen, ob X. tatsächlich einen materiellen Vorteil aus der Prostitution von A. erlangt hatte.

3. Förderung der Prostitution und Minderjährige

Das Gericht ging davon aus, dass X. auch B., die zum Zeitpunkt der Taten minderjährig war, zur Prostitution angestiftet hatte, indem er sie anstiftete, sich mit zwei Männern gegen Entgelt zu prostituieren.…