Art. 277 BStP
Verwertbarkeit von Ergebnissen aus nicht genehmigten Überwachungen
1 Dokumente und Datenträger aus nicht genehmigten Überwachungen sind sofort zu vernichten. Postsendungen sind sofort den Adressatinnen und Adressaten zuzustellen.
2 Durch die Überwachung gewonnene Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Förderung der Prostitution4 Zitierungen
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2Geldwäscherei, einfache Einzahlung2 Zitierungen
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3Anforderungen an die Begründung der Arglist bei Serienbetrügen2 Zitierungen
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4Strafmilderung wegen Ablaufs verhältnismässig langer Zeit2 Zitierungen
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51. 1. Art. 64 letzter Abs1 Zitierungen
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6Art. 122 Ziff.2StGB1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Qualifizierte einfache Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, mehrfache Drohung und Beschimpfung; Strafzumessung3 Zitierungen
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6P.34/2007 Anklageprinzip / Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 BV)1 Zitierungen
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1 Zitierungen30.11.2005 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.