Art. 277 BStP

Verwertbarkeit von Ergebnissen aus nicht genehmigten Überwachungen

1 Dokumente und Datenträger aus nicht genehmigten Überwachungen sind sofort zu vernichten. Postsendungen sind sofort den Adressatinnen und Adressaten zuzustellen.
2 Durch die Überwachung gewonnene Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Förderung der Prostitution
    · 26.11.2002 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Geldwäscherei, einfache Einzahlung
    · 29.10.1998 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anforderungen an die Begründung der Arglist bei Serienbetrügen
    · 22.09.1993 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Strafmilderung wegen Ablaufs verhältnismässig langer Zeit
    · 03.07.1989 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    1. 1. Art. 64 letzter Abs
    · 16.12.1966 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 13.12.1957 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Qualifizierte einfache Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, mehrfache Drohung und Beschimpfung; Strafzumessung
    · 24.08.2007 · 3 Zitierungen
  • 6P.34/2007 Anklageprinzip / Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 BV)
    · 18.04.2007 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  • 30.11.2005 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.