Erwägungen
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das neue Polizeigesetz des Kantons Bern teilweise gutgeheissen. Die Beschwerdeführenden, eine Gruppe von Organisationen und Privatpersonen, hatten die Aufhebung mehrerer Bestimmungen des Gesetzes verlangt, die sich auf die Wegweisung und Fernhaltung von illegal campierenden Fahrenden sowie auf die Observation und Überwachung mit technischen Geräten beziehen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die automatische Verbindung von Wegweisungs- und Fernhaltungsmassnahmen mit einer Strafdrohung gemäss Artikel 292 StGB nach Artikel 84 Absatz 1 des Polizeigesetzes weder erforderlich noch verhältnismässig ist. Diese Bestimmung wird daher aufgehoben. Ebenso wurden die Artikel 83 Absatz 1 Buchstabe h und 84 Absatz 4 des Polizeigesetzes, welche eine Wegweisung und Räumung von illegal campierenden Fahrenden innerhalb von 24 Stunden vorsehen, als unverhältnismässig beurteilt. Diese Bestimmungen verletzen die Grundrechte der Fahrenden auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 13 BV, Artikel 8 EMRK) sowie den Schutz der nationalen Minderheit der Fahrenden (Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten). Die Bestimmungen werden daher aufgehoben.Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass die Wegweisung und Räumung von Schweizer Fahrenden oder ausländischen Fahrenden, die längere Zeit an einem Ort verweilen, einen schwerwiegenden Eingriff in deren Grundrechte darstellt. Die kurze Frist von 24 Stunden lässt den Betroffenen keine Möglichkeit, den Platz geordnet zu verlassen und führt zu erheblichen Beeinträchtigungen, etwa dem Verlust des Arbeitsplatzes oder der Unterbrechung der Schulausbildung der Kinder. Zudem muss den Fahrenden gemäss übergeordnetem Recht ein Ersatzhalteplatz zur…