Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Vater, L., der wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind verurteilt wurde. Die «Beratungsstelle und Sozialdienst für Frauen und Familien, St. Gallen» hat gegen ihn wegen Vernachlässigung bei der Erfüllung seiner Unterhaltspflicht Anzeige erstattet. Das Bezirksgericht Wil hatte L. zuvor verurteilt, Unterhaltsbeiträge für sein Kind bis zu dessen 20. Lebensjahr zu zahlen. L. hat diese Zahlungen jedoch seit Mai 1993 nicht regelmäßig geleistet.

Das Kantonsgericht Appenzell A.Rh. hat L. wegen mehrfacher Verletzung seiner Unterhaltspflicht schuldig gesprochen und ihn zu fünf Wochen Gefängnis mit Bewährung und einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Das Obergericht Appenzell A.Rh. hat die Entscheidung auf Berufung bestätigt, aber die Strafe auf drei Wochen Gefängnis mit Bewährung und eine Probezeit von zwei Jahren reduziert.

L. hat gegen diese Entscheidung ein Revisionsgesuch eingereicht und die Aufhebung des Urteils und seine Freisprechung beantragt. Die entscheidende Frage ist, ob die «Beratungsstelle und Sozialdienst für Frauen und Familien, St. Gallen» berechtigt war, im Namen der Ex-Ehefrau von L. Anzeige zu erstatten, die eine Vollmacht für Unterhaltsfragen des Kindes erteilt hatte.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Frage der Delegation des Rechts, Anzeige wegen Verletzung einer Unterhaltspflicht zu erstatten, geprüft. Gemäß Art. 217 Abs. 1 StGB ist die Verletzung einer Unterhaltspflicht auf Anzeige hin strafbar. Art. 28 Abs. 1 StGB sieht vor, dass die Anzeige von der geschädigten Person oder ihrem Vertreter erstattet werden kann.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Delegation des Rechts, Anzeige zu erstatten, durch eine allgemeine Vollmacht erfolgen kann, die sich nicht auf eine bestimmte Verletzung der Unterhaltspflicht beschränken muss. Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Vollmacht an eine Person oder eine Organisation erteilt werden kann, die mit der Vertretung der Interessen des Begünstigten der Unterhaltspflicht betraut ist.

Das Gericht hat die von der Ex-Ehefrau von L. erteilte Vollmacht an die…