Sachverhalt

Der Fall betrifft eine Aktiengesellschaft, die « Gemeinschaft », die gegen die Institute X. und [Y.] sowie gegen die Gesellschaft Z. S.A. eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht hat. Die Gemeinschaft hat den Namen « A » in ihrer Firma und in ihren Werbungen verwendet, was von den Instituten X. und [Y.] als unlauterer Wettbewerb angesehen wurde. Die Gesellschaft Z. S.A. wurde 1971 wegen Konkurses aus dem Handelsregister gelöscht.

Die Institute X. und [Y.] haben eine Strafanzeige gegen die Gemeinschaft wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht, aber die Gesellschaft Z. S.A. konnte keine Strafanzeige einreichen, weil sie aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Die Frage stellt sich, ob die Gesellschaft Z. S.A. immer noch eine Strafanzeige für Handlungen des unlauteren Wettbewerbs einreichen kann, die nach ihrer Löschung begangen wurden.

Das Gericht hat die Frage der Legitimation der Gesellschaft Z. S.A. zur Einreichung einer Strafanzeige geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Gesellschaft nicht mehr legitimiert ist, eine Strafanzeige einzureichen, weil sie aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Das Gericht hat auch die Frage der Verjährung der Strafanzeige geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Anzeige verjährt ist.

Erwägungen

Das Gericht hat die Artikel 28 und 13 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angewendet, um zu bestimmen, ob die Gesellschaft Z. S.A. legitimiert ist, eine Strafanzeige einzureichen. Das Gericht hat angenommen, dass die Gesellschaft Z. S.A. nicht mehr legitimiert ist, eine Strafanzeige einzureichen, weil sie aus dem Handelsregister gelöscht wurde und somit nicht mehr als Wettbewerber auf dem Markt gilt.

Das Gericht hat auch die Frage der Verjährung der Strafanzeige geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Anzeige verjährt ist. Das Gericht hat die Artikel 2 und 13 des UWG angewendet, um zu bestimmen, ob die Institute X. und [Y.] legitimiert sind, eine Strafanzeige einzureichen. Das Gericht hat angenommen, dass die Institute X. und [Y.] legitimiert sind, eine Strafanzeige einzureichen, weil sie…