Sachverhalt

Der Fall betrifft die Gesellschaft Noir-Blanc AG, die 1956 in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Die Gesellschaft übertrug ihre Vermögenswerte auf eine neue Gesellschaft, Robusta-Apparate GmbH, ohne eine gleichwertige Gegenleistung zu erhalten. Der Direktor von Noir-Blanc, Macquat, und ein Aktionär der Gesellschaft Immobilien AG, Praloran, wurden wegen betrügerischen Konkursverbrechens und Komplizenschaft verurteilt. Das Bundesgericht prüfte die objektiven und subjektiven Elemente des betrügerischen Konkursverbrechens und des Vergehens, das darin besteht, bestimmten Gläubigern Vorteile zu gewähren.

Die wichtigsten Fakten sind die folgenden

  • Die Noir-Blanc AG steckte 1956 in finanziellen Schwierigkeiten.
  • Die Gesellschaft übertrug ihre Vermögenswerte auf die Robusta-Apparate GmbH ohne eine gleichwertige Gegenleistung zu erhalten.
  • Der Direktor von Noir-Blanc, Macquat, und ein Aktionär der Gesellschaft Immobilien AG, Praloran, wurden wegen betrügerischen Konkursverbrechens und Komplizenschaft verurteilt.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die objektiven und subjektiven Elemente des betrügerischen Konkursverbrechens und des Vergehens, das darin besteht, bestimmten Gläubigern Vorteile zu gewähren. Das betrügerische Konkursverbrechen wird definiert als die Handlung, durch die das Vermögen zuungunsten der Gläubiger verringert wird, sei es tatsächlich oder scheinbar. Dies kann eintreten, wenn der Schuldner Waren ohne gleichwertige Gegenleistung verkauft.

Das Gericht prüfte auch das Vergehen, das darin besteht, bestimmten Gläubigern Vorteile zu gewähren, das definiert ist als die Handlung, durch die bestimmte Gläubiger zuungunsten anderer begünstigt werden. Dies kann eintreten, wenn der Schuldner nicht fällige Schulden bezahlt oder wenn er einem Gläubiger eine Sicherheit gewährt, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Das…