Art. 285 SchKG

1 Mit der Anfechtung sollen Vermögenswerte der Zwangsvollstreckung zugeführt werden, die ihr durch eine Rechtshandlung nach den Artikeln 286–288 entzogen worden sind.
2 Zur Anfechtung sind berechtigt: 1. jeder Gläubiger, der einen provisorischen oder definitiven Pfändungsverlustschein erhalten hat; 2. die Konkursverwaltung oder, nach Massgabe der Artikel 260 und 269 Abs. 3, jeder einzelne Konkursgläubiger.
3 Nicht anfechtbar sind Rechtshandlungen, die während einer Nachlassstundung stattgefunden haben, sofern sie von einem Nachlassgericht oder von einem Gläubigerausschuss (Art. 295a) genehmigt worden sind.
4 Nicht anfechtbar sind ferner andere Verbindlichkeiten, die mit Zustimmung des Sachwalters während der Stundung eingegangen wurden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Absichtsanfechtung; Rückzahlung eines Bankdarlehens in Teilbeträgen
    · 29.05.2008 · 37 Zitierungen
  2. 2
    Anfechtungsklage gemäss Art. 288 SchKG
    · 04.09.2008 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anfechtung
    · 05.02.2004 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anerkennung und Vollstreckung eines österreichischen Urteils (Art. 1 Abs. 2 Ziff. 2 LugÜ, Art. 9 des Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrages zwischen der Schweiz und Österreich; Art. 25 ff., Art. 166 ff
    · 06.06.2003 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes (Art. 166 ff
    · 23.09.2008 · 21 Zitierungen
  6. 6
    Art. 291 SchKG: Umfang der Rückgabepflicht bei der Gläubigeranfechtung
    · 29.06.1972 · 21 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Paulianische Anfechtung / Grundbuchsperre
    · 31.08.2023 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  • einfache Gesellschaft; paulianische Anfechtung
    · 19.05.2004 · 7 Zitierungen
  • Einstellung der Untersuchung (Falschbeurkundung etc.)
    · 09.03.2011 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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