Art. 265a SchKG

Feststellung des neuen Vermögens

1 Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag mit der Begründung, er sei nicht zu neuem Vermögen gekommen, so legt das Betreibungsamt den Rechtsvorschlag dem Richter des Betreibungsortes vor. Dieser hört die Parteien an und entscheidet; gegen den Entscheid ist kein Rechtsmittel zulässig.
2 Der Richter bewilligt den Rechtsvorschlag, wenn der Schuldner seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darlegt und glaubhaft macht, dass er nicht zu neuem Vermögen gekommen ist.
3 Bewilligt der Richter den Rechtsvorschlag nicht, so stellt er den Umfang des neuen Vermögens fest (Art. 265 Abs. 2). Vermögenswerte Dritter, über die der Schuldner wirtschaftlich verfügt, kann der Richter pfändbar erklären, wenn das Recht des Dritten auf einer Handlung beruht, die der Schuldner in der dem Dritten erkennbaren Absicht vorgenommen hat, die Bildung neuen Vermögens zu vereiteln.
4 Der Schuldner und der Gläubiger können innert 20 Tagen nach der Eröffnung des Entscheides über den Rechtsvorschlag beim Richter des Betreibungsortes Klage auf Bestreitung oder Feststellung des neuen Vermögens einreichen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtsvorschlag wegen fehlenden neuen Vermögens, Erschöpfung der kantonalen Instanzen
    · 07.03.2012 · 71 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Feststellung des neuen Vermögens; Summarentscheid nach Art. 265a Abs. 1 SchKG; Qualifikation als Endentscheid in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen (Art. 72 Abs. 2 lit. a und Art. 90 BGG); Streitwertgrenze (Art. 74 Ab…
    · 18.04.2008 · 57 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Einrede fehlenden neuen Vermögens
    · 21.11.2011 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Entscheid betreffend Bewilligung des Rechtsvorschlages; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde
    · 03.02.2000 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens; Kostenvorschuss im summarischen Verfahren
    · 17.10.2013 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Einrede mangelnden neuen Vermögens (Art. 265a SchKG)
    · 21.06.2007 · 13 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 26.09.2019 · 30 Zitierungen
  • 28.04.2020 · 9 Zitierungen
  • Bestreitung neuen Vermögens
    · 28.04.2010 · 8 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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