Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Beamten, V., der von 1972 bis 1981 als landwirtschaftlicher Beamter im Dienste der kantonalen Steuerverwaltung von X. tätig war. Er wurde beschuldigt, entgegen den Regeln der Befangenheit bei privaten Beratungen mit Landwirten gehandelt zu haben, indem er Anträge an die zuständigen Behörden als Beamter stellte, die von diesen Behörden aufgrund seiner Expertise angenommen wurden. Darüber hinaus nahm er Akten der kantonalen Steuerverwaltung mit nach Hause und gab diese Akten trotz wiederholter Aufforderungen nicht zurück. Schließlich berechnete er Reisekosten an den Kanton X. sowie an seine privaten Kunden, ohne dass diese von der doppelten Abrechnung und Bezahlung wussten.

Das Kantonsgericht verurteilte V. wegen treuwidriger Verwaltung öffentlicher Interessen, Bereicherung und Vertrauensbruchs. V. legte Berufung beim Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung des Urteils und die Rückweisung des Falls an die untere Instanz zur erneuten Entscheidung.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Argumente des Beschwerdeführers und stellte fest, dass der Beamte treuwidrig gehandelt hatte, indem er Anträge an die zuständigen Behörden als Beamter stellte, obwohl er private Interessen in den betreffenden Angelegenheiten hatte. Das Gericht stellte auch fest, dass der Beamte sich bereichert hatte, indem er Akten der kantonalen Steuerverwaltung mitnahm und bei sich zu Hause aufbewahrte, was eine Verletzung des Gesetzes zum Schutz öffentlicher Interessen darstellte.

Das Gericht prüfte auch die Frage, ob der Beamte mit der Absicht gehandelt hatte, sich einen unerlaubten Vorteil zu verschaffen, und stellte fest, dass dies der Fall war, da er Anträge an die zuständigen Behörden als Beamter stellte,…