Erwägungen
X., selbstständiger Anwalt-Notar, hat zwei berufliche Vorsorgevertrage mit der Stiftung LPP Y. abgeschlossen. Der erste Vertrag, die obligatorische Vorsorge, deckt die Risiken Alter, Hinterlassene und Invalidität ab. Der zweite Vertrag, die zusätzliche Vorsorge, sieht nur die Befreiung von der Beitragszahlung im Invaliditätsfall vor.
Im Jahr 2000 hat X. 430'000 Franken Versicherungsjahre im Rahmen des zusätzlichen Vorsorgevertrags zurückgekauft und diese Summe innerhalb von fünf Tagen für den Erwerb einer Familienwohnung verwendet. Das kantonale Steueramt hat den Steuerabzug für diesen Rückkauf abgelehnt, da es sich um Steuerhinterziehung handele.
Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass der zusätzliche Vorsorgevertrag das Versicherungsprinzip nicht erfülle, da er nur eine Befreiung von der Beitragszahlung im Invaliditätsfall vorsehe. Folglich war der Rückkauf von Versicherungsjahren in diesem Rahmen steuerlich nicht abzugsfähig.
Darüber hinaus sah das Bundesgericht das von X. gewählte Vorgehen als Steuerhinterziehung an, da der…